Für alle Einsatzkräfte
Ihr Einsatz.Ihr Recht.Unser Auftrag.
Im Dienst angegriffen oder verletzt? Wir setzen Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durch. Einfach. Konsequent. Bundesweit.
Ein Angebot der Kanzlei Hellmann Fachanwälte und Notare, Osnabrück

0+
Angriffe auf Einsatzkräfte pro Jahr in Deutschland
Die meisten
Betroffenen verzichten auf ihre Ansprüche – aus Unsicherheit
0 €
Kostenrisiko mit Rechtsschutzversicherung
Drei Sätze, die wir immer wieder hören
„Das ist mir zu kompliziert."
„Eigentlich war es doch nicht so schlimm."
„Da ist sowieso nichts zu holen."
Alle drei sind ein Irrtum.
Den Aufwand übernehmen wir komplett. Schmerzensgeld gibt es auch für vermeintlich leichte Verletzungen. Und wenn beim Täter nichts zu holen ist, zahlt auf Antrag oft der Dienstherr.
Leistungen
Was wir für Sie tun
Erstberatung & Fallprüfung
Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen – verständlich und ohne Juristendeutsch.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Schmerzensgeld und Schadensersatz – außergerichtlich und vor Gericht, konsequent verfolgt.
Zwangsvollstreckung
Ein Titel allein zahlt nicht. Wir bleiben dran, bis tatsächlich gezahlt wird.
Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn
Wenn beim Täter nichts zu holen ist, zahlt auf Antrag Ihr Dienstherr – ab 250 € tituliertem Schmerzensgeld (z. B. § 83a NBG). Ein Weg, den kaum jemand kennt.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Was Gerichte zusprechen
Faustschlag ins Gesicht
0 €
Demo-Einsatz, Schlag durchs offene Helmvisier. Das Gericht stellte klar: Auch leichte Verletzungen sind kein „Berufsrisiko".
AG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.2016 – 27 C 158/16
Flaschenangriff mit Schnittwunde
0 €
Unvermittelter Angriff mit einer Flasche, durchtrennte Sehne – zusätzlich haftet der Täter für alle Zukunftsschäden.
LG Lübeck, Urt. v. 03.11.2023 – 3 O 277/21
Anspucken
bis 0 €
Gerichte werten Spucken konsequent als tätlichen Angriff mit Ekelwirkung – kein Bagatellfall.
gefestigte Rechtsprechung, mehrere Amtsgerichte
Faustschläge gegen Sanitäter
0 €
Angriff im Rettungseinsatz, Prellungen an Kiefer und Nase – zugesprochen direkt im Strafverfahren, ohne separaten Zivilprozess.
AG München, Urt. v. 17.05.2021 – 843 Ds 243 Js 105006/20
Beträge aus veröffentlichten Entscheidungen – jeder Fall wird individuell bewertet.
Ablauf
So einfach geht’s
Vorfall schildern
Formular ausfüllen – dauert keine 5 Minuten. Vertraulich und unverbindlich.
Wir prüfen & melden uns
Rückmeldung innerhalb von 3 Werktagen mit einer klaren Einschätzung Ihrer Ansprüche.
Wir setzen durch
Sie konzentrieren sich auf Ihren Dienst – wir übernehmen den Rest. Bis zur Zahlung.
Was kostet das?
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der gesetzlichen Gebühren – diese übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung. Keine versteckten Kosten.
FAQ
Häufige Fragen
Bekomme ich Schmerzensgeld, wenn ich im Dienst angegriffen wurde?
In aller Regel ja: Bei vorsätzlichen körperlichen Angriffen haben Einsatzkräfte Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Gerichte haben klargestellt, dass auch leichte Verletzungen kein hinzunehmendes „Berufsrisiko" sind.
Was kostet mich die Beauftragung?
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der gesetzlichen Gebühren. Diese übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung – ob Ihr Fall abgedeckt ist, klären wir direkt im Erstkontakt.
Was ist, wenn beim Täter nichts zu holen ist?
Dann kann Ihr Dienstherr die Zahlung übernehmen: Ab einem titulierten Schmerzensgeld von 250 € sehen die Beamtengesetze (z. B. § 83a NBG) auf Antrag die sogenannte Erfüllungsübernahme vor. Wir stellen die Anträge für Sie.
Muss ich dafür vor Gericht erscheinen?
Häufig nicht. Viele Ansprüche lassen sich außergerichtlich oder direkt im Strafverfahren gegen den Täter (Adhäsionsverfahren) durchsetzen. Wir wählen den Weg, der für Sie den geringsten Aufwand bedeutet.
Gilt das Angebot nur für die Polizei?
Nein. Wir vertreten alle Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Justiz, Zoll, THW und weitere.


Die Kanzlei
Wer dahinter steht
Recht für Retter ist ein Tätigkeitsbereich der Kanzlei Hellmann Fachanwälte und Notare in Osnabrück – seit über 50 Jahren etabliert, heute mit 12 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, davon drei Notare. Unser Team hat bereits zahlreichen Einsatzkräften zu einem angemessenen finanziellen Ausgleich verholfen.
Im Team u. a. ehemalige Beamte – wir kennen beide Seiten: das Recht und den Dienst.
Kontakt
Erzählen Sie uns, was passiert ist
Unverbindlich und vertraulich. Alles Weitere – Unterlagen, Aktenzeichen, Versicherungsdaten – klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Lieber persönlich?
✉ kanzlei@hellmann-fachanwaelte.de
Hellmann Fachanwälte Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Schloßstraße 16 · 49074 Osnabrück